Seit dem 1. April 2012 unterliegen grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Die vormalige Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren (in diesem Zusammenhang wird oft fälschlicherweise von einer Spekulationssteuer im Sinne einer eigenen Steuer gesprochen) wurde abgeschafft.
Als Grundstücke gelten:
Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210400.html
Pfarrgasse 8,
4400 Steyr
Ansprechpartner:
Roland Süss
Franz Josef Str. 2,
4540 Bad Hall
Ansprechpartner:
Fa. Ing. Christian Kerbl
Am Hartfeld 8,
4300 St. Valentin
Ansprechpartner:
Roland Süss